top of page
cedaw.jpg

Frauenrechtskonvention CEDAW

Das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau“ (CEDAW)  wurde 1979 von der UNO verabschiedet, Liechtenstein trat 1995 bei.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle vier Jahre in einem Länderbericht Rechenschaft über die Umsetzung des Übereinkommens abzulegen. In der Folge gibt der CEDAW-Ausschuss entsprechende Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung ab.

Umsetzung der CEDAW Empfehlungen

Das Frauennetz engagiert sich für die Umsetzung der CEDAW-Empfehlungen mit verschiedenen Massnahmen, unter anderem Stellungnahmen, Briefen, Forumsbeiträgen und das Verfassen von Schattenberichten. 

NGOs können mittels eines Schattenberichts zusätzliche Informationen und einen anderen Blickwinkel zu den offiziellen Länderberichten einbringen. Das Frauennetz hat 2018 einen Schattenbericht zum 5. Länderbericht Liechtensteins verfasst. Dieser kritisiert die Passivität der Regierung, wirksame Massnahmen zur besseren Vertretung von Frauen in politischen Entscheidungsgremien zu ergreifen. Er thematisiert den Stillstand in Gleichstellungsthemen und bemängelt die fehlende Gleichstellungsstrategie. 

CEDAW - Was ist das?

Anlässlich des 25-Jahre-Jubiläums der Mitgliedschaft Liechtensteins in der
UNO-Frauenrechtskonvention lancieren der Verein für Menschenrechte (VMR),
das Amt für Auswärtige Angelegenheiten und der Fachbereich Chancengleichheit vom Amt für Soziale Dienste das Video CEDAW kurz erklärt – die UNO-Frauenrechtskonvention und Liechtenstein. Der dreiminütige Clip übersetzt die Konvention in leicht verständliche Bilder und macht sie so einer breiten Öffentlichkeit zugänglich.

Dokumente zum Download

Gemeinsame Mitteilung zuhanden des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen betreffend den fünften Länderbericht des Fürstentums Liechtenstein 9. Juni 2018; eingereicht von Frauennetz, Verein Hoi Quote, infra, Frauenhaus, Verein Frauen in guter Verfassung, Sektion Frauen des LANV

Download

Mitteilung zuhanden des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen betreffend den fünften Länderbericht des Fürstentums Liechtenstein; Juni 2018; eingereicht von: Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR),  Liechtensteiner Behinderten-Verband, Kommission für Gender und Diversity an der Universität Liechtenstein

Download

Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau; 25. Juli 2018; Schlussbemerkungen zum fünften regelmässigen Bericht Liechtensteins 

Download

bottom of page