
Frauenrechtskonvention CEDAW
Das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau“ (CEDAW) wurde 1979 von der UNO verabschiedet, Liechtenstein trat 1995 bei. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle vier Jahre in einem Länderbericht Rechenschaft über die Umsetzung der Frauenkonvention abzulegen. In der Folge gibt der CEDAW-Ausschuss entsprechende Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung ab.
Schattenberichte
NGOs können mittels eines Schattenberichts zusätzliche Informationen und einen anderen Blickwinkel zu den offiziellen Länderberichten einbringen. Das Frauennetz hat 2018 einen Schattenbericht zum 5. Länderbericht Liechtensteins verfasst. Dieser kritisiert die Passivität der Regierung, wirksame Massnahmen zur besseren Vertretung von Frauen in politischen Entscheidungsgremien zu ergreifen. Er thematisiert den Stillstand in Gleichstellungsthemen und bemängelt die fehlende Gleichstellungsstrategie.
Umsetzung der CEDAW Empfehlungen
Das Frauennetz engagiert sich für die Umsetzung der CEDAW-Empfehlungen.
CEDAW - Was ist das?
Dieser Animationsfilm erklärt die UNO-Frauenrechtskonvention. Der Clip wurde von der NGO-Koordination post Beijing Schweiz in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF lanciert.
Dokumente zum Download
Gemeinsame Mitteilung zuhanden des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen betreffend den fünften Länderbericht des Fürstentums Liechtenstein
9. Juni 2018; eingereicht von Frauennetz, Verein Hoi Quote, infra, Frauenhaus, Verein Frauen in guter Verfassung, Sektion Frauen des LANV
Mitteilung zuhanden des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen betreffend den fünften Länderbericht des Fürstentums Liechtenstein; Juni 2018; eingereicht von: Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR), Liechtensteiner Behinderten-Verband, Kommission für Gender und Diversity an der Universität Liechtenstein
Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau; 25. Juli 2018; Schlussbemerkungen zum fünften regelmässigen Bericht Liechtensteins