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mitglied werden

Mitglieder des Frauennetzes können Organisationen oder Einzelpersonen werden, die sich für die Gleichstellung und Chancengleichheit gemäss Art. 2 engagieren.

Über die vorläufige Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag. Der Mitgliederversammlung obliegt die Bestätigung der Aufnahme der Neumitglieder.

 

Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder haben die Interessen des Frauennetzes zu fördern.
     

  2.  Die Mitglieder bezahlen den Jahresbeitrag von CHF 50.- (Einzelpersonen) oder CHF 250.- (Organisationen) ein.
     

  3.  Die Mitglieder sind verpflichtet, an der Mitgliederversammlung und an den Zusammenkünften des Frauennetzes teilzunehmen.
     

  4. Die Mitglieder werden regelmässig über die Tätigkeiten des Frauennetzes informiert.

Kontoangaben

Frauennetz Liechtenstein

Postfach 141

9490 Vaduz

IBAN LI46 0880 0549 1515 8200 1

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